Trauung

Trauung

Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt
“Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst anläßlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird“, formuliert die Kirchenordnung unserer Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Die evangelische Trauung ist dann ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.

Vorbereitung
Im Vorfeld sollten Sie sich möglichst früh mit Ihrem Pfarrer in Verbindung setzen, um den von Ihnen gewünschten Termin zu bestätigen. Gemeinsam verabreden Sie dann einen Termin für ein Traugespräch, in dem Sie alle Fragen zum Ablauf und der Gestaltung besprechen können. Gerne können Menschen aus dem Kreis Ihrer Verwandten und Freunde den Gottesdienst aktiv mitgestalten. Auch hierzu bekommen Sie dann Informationen und Anregungen.

Ökumenische Trauungen
Wenn ein Ehepartner zur evangelischen und der andere zur katholischen Kirche gehört, so ist auch die Möglichkeit zu einem gemeinsamen Gottesdienst in einer der beiden Kirchen möglich. Hierzu nehmen Sie bitte möglichst früh mit beiden Pfarrern Kontakt auf, um die nötigen Verabredungen zu treffen.

Können auch Paare kirchlich heiraten, wenn nur eine/einer evangelisch ist, die/der andere aber keiner christlichen Kirche angehört?
Auch diese Möglichkeit ist gegeben, wenn der nichtchristliche Partner dem Wunsch nach einer kirchlichen Handlung ausdrücklich offen und positiv gegenübersteht. Auch ein Gottesdienst anläßlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen wird die Verkündigung von Gottes Wort und Gebet enthalten. In Respekt vor der eigenen Entscheidung werden dem nichtchristlichen Partner keine Aussagen abverlangt, die eindeutig christliche Glaubensvoraussetzungen haben. Ob weitere Bestandteile der Trauung wie Ringwechsel, Handreichung mit Votum, Segnung oder Segensgebet mit Handauflegen ganz oder teilweise unterbleiben sowie weitere Einzelheiten sind auch hier im Traugespräch zu erörtern und zu klären.